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Suchtprävention in Sachsen

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen

Gesundheitsbezogenes Verhalten positiv beeinflussen – das ist das Ziel suchtpräventiver Maßnahmen. Im Freistaat Sachsen gibt es eine Vielzahl an Angeboten im Bereich der Suchtprävention, die die gesamte Lebensspanne in unterschiedlichen Bereichen umfasst. Die Implementierung zahlreicher Angebote wird von der Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen unterstützt.

Übersicht von Angeboten der Suchtprävention im Freistaat Sachsen
Übersicht von Angeboten der Suchtprävention im Freistaat Sachsen  ©  Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen

Individuelles Verhalten und gesellschaftliche Strukturen im Blick behalten

Die Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen basiert auf dem Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren. Suchtmittel, Person und ihr Umfeld stehen in einer problematischen Wechselwirkung. Die Suchtprävention unterscheidet deshalb grundsätzlich zwei Ansätze: Die auf das Verhalten des Menschen ausgerichtete Verhaltensprävention und die Verhältnisprävention, welche auf die Beeinflussung gesellschaftlicher Strukturen und Rahmenbedingungen abzielt.

In der Verhaltensprävention spielen Schutzfaktoren eine zentrale Rolle. Zu den Schutzfaktorken gehören Selbstsicherheit, fördernde soziale Beziehungen und die Fähigkeit, problematische Lebensanforderungen zu bewältigen. Personen, die diese Schutzfaktoren aufweisen, sind besser geschützt. Daher ist die Förderung von Lebens- und Risikokompetenz ein wichtiges Ziel der Suchtprävention. Insbesondere eine frühzeitige Vermittlung und Förderung dieser Kompetenzen ist von Bedeutung, da insbesondere Entwicklungen im Kindes- und Jugendalter für das Erwachsenenalter entscheidend sind.

Maßnahmen der Verhältnisprävention konzentrieren sich auf das Umfeld von Personen und versuchen durch Veränderungen der Lebensbedingungen, den Substanzkonsum zu verringern oder zu vermeiden. Zu den verhältnispräventiven Strategien zählen deshalb insbesondere strukturelle und politische Maßnahmen, die eine Verbesserung von Lebenslagen bewirken sowie Gesetzesänderungen, aber auch Qualifizierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Suchtprävention. Beispiele für Maßnahmen der Verhältnisprävention ist die Kontrolle und Reduzierung der Verfügbarkeit von Substanzen durch Altersbeschränkungen, Verkaufs- und Konsumverbote sowie Besteuerung.

Unabhängig von diesen Ansätzen müssen Maßnahmen der Suchtprävention langfristig angelegt und kontinuierlich durchgeführt werden. Zentral für eine breite und nachhaltige Wirksamkeit der Suchtprävention ist eine kontinuierliche und strukturierte Kommunikation, Kooperation und Vernetzung zwischen den einzelnen Ebenen und Beteiligten. Für die jeweiligen Zielgruppen müssen sie ein integrativer Bestandteil im Alltag sowie auf ihre Lebensbereiche angepasst sein. Daraus ergibt sich eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Suchtprävention.

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen arbeitet als gemeinsames Projekt der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. und der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. Diese Trägerstruktur entspricht den zwei wesentlichen Aufgabenbereichen suchtpräventiven Handelns: Einerseits der Lebenskompetenzförderung und andererseits der suchtmittelspezifischen Suchtprävention an der Schnittstelle zur Suchthilfe.

Die Fach- und Koordinierungsstelle bietet den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten Beratung und Unterstützung bei der Vernetzung, Planung und Durchführung suchtpräventiver Vorhaben sowie Fachveranstaltungen und Fortbildungsangebote an.

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen unterstützt die Implementierung zahlreicher Präventionsangebote, auf die Kommunen, Einrichtungen sowie Vereine und Verbände zurückgreifen können.

Behördenübergreifende Zusammenarbeit in Sachsen: »Prävention im Team (PiT)«

Suchtprävention und damit verbundene Maßnahmen sind sehr vielschichtig. Im Freistaat Sachsen arbeiten daher unterschiedliche Behörden in diesem Bereich, wie etwa das Landesamt für Schule und Bildung, die Polizei und die Kommunen. Der Ansatz »Prävention im Team (PiT)« stärkt vor diesem Hintergrund behördenübergreifende Kooperationen in den Regionen von Sachsen.

Ansinnen des PiT-Arbeitsansatzes ist es, dass alle regionalen Partner in Sachsen gemeinsam und abgestimmt zu allen Präventionsthemen mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche arbeiten. Grundlage der verbindlichen Zusammenarbeit der Behörden einer Region bildet eine Kooperationsvereinbarung. Die Vertreter der Behörden arbeiten jeweils in regionalen PiT-Steuergruppen zusammen.

Landkreise mit dem Arbeitsansatz PiT
Landkreise mit dem Arbeitsansatz PiT  © LPR

In Sachsen arbeiten bereits acht Gebietskörperschaften nach diesem Prinzip. In weiteren fünf Regionen Sachsens wird diese Zusammenarbeit derzeit durch die Behörden in den Regionen vorbereitet. Der Landespräventionsrat Sachsen bildet dabei das Dach und die Verbindung in der interministeriellen Zusammenarbeit.

Insgesamt überprüft »Prävention im Team« Angebote der Suchtprävention und bringt diese mit den tatsächlichen Bedarfen von Kinder und Jugendlichen in Einklang. Wichtig ist, in die behördenübergreifende Zusammenarbeit möglichst alle Partner einzubeziehen, die Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche leisten. Langfristig sollen so alle Prozesse in Sachsen zum Thema Prävention gebündelt werden.

Weitere sachsenweite Präventionsangebote

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