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Behandlung

Suchtkranken, Suchtgefährdeten und ihren Angehörigen steht im Freistaat Sachsen ein breit gefächertes Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung. Es umfasst ambulante, teilstationäre, stationäre und nachsorgende Maßnahmen, die durch Angebote der Selbsthilfe wesentlich ergänzt werden.

Entzugsbehandlung – psychische und physische Stabilisierung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus

Gebäudeaufnahme des Sächsischen Krankenhauses Großschweidnitz © Landeskrankenhaus Großschweidnitz

Für eine stationäre Entzugsbehandlung im Krankenhaus stehen sachsenweit circa 500 Krankenhausbetten zur Verfügung. Die körperliche Entgiftung vom jeweiligen Suchtmittel dauert 7 bis 21 Tage. In Sachsen bieten normalerweise psychiatrische Einrichtungen eine sogenannte »qualifizierte Entzugsbehandlung« (21 Tage) an. Bei dieser Behandlung wird mit dem Patienten parallel zur Entgiftung am Motivationsaufbau für eine Entwöhnungsbehandlung gearbeitet.

Eine Entzugsbehandlung vermitteln neben den sächsischen Suchtberatungsstellen auch die Hausärzte (Einweisung) oder die Akutpsychiatrie (Notfallversorgung). Für die medizinische Behandlung nach SGB V übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Für Konsumenten von illegalen Drogen werden zusätzlich spezialisierte Angebote mit Behandlungszeiten von circa vier Wochen vorgehalten.

Entwöhnungsbehandlung – langfristige Abstinenz und ganzheitliche Verbesserung

In Sachsen werden Entwöhnungsbehandlungen als medizinische Rehabilitation mit psycho- und sozialtherapeutischen Elementen stationär in einer speziellen Fachklinik für Suchterkrankungen (auch außerhalb von Sachsen), oder ambulant in 25 Suchtberatungsstellen angeboten.

Stationäre Rehabilitation

In den 5 sächsischen Suchtfachkliniken (Alkohol, Medikamente, pathologisches Glücksspiel) stehen circa 430 Plätze zur Verfügung. Die Therapie dauert ungefähr 12 Wochen.

Patienten mit einer Abhängigkeit von illegalen Substanzen stehen 5 Drogenkliniken mit mehr als 140 Plätzen zur Verfügung. Die Therapie dauert in diesen Fällen ungefähr 24 Wochen.

Für die medizinische Rehabilitation nach SGB VI übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung die Kosten. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch ein anderer Sozialleistungsträger die Kosten für eine medizinische Rehabilitation übernehmen.

Ambulante Rehabilitation

Etwa die Hälfte der 45 sächsischen Suchtberatungsstellen bieten eine ambulante Entwöhnungsbehandlung an. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen wie zum Beispiel ein stabiles familiäres Umfeld oder eine Arbeitsstelle erfüllt sein. Bei dieser Therapieform werden mit den Patienten im Laufe von 12 Monaten wöchentlich therapeutische Gruppengespräche durchgeführt. Flankierend finden Intensivwochenenden und bei Bedarf Einzelgespräche statt.

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