Förderungen des Freistaates Sachsen
Förderung von Maßnahmen in der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
Dem Freistaat Sachsen ist es ein wichtiges Anliegen, dass Suchtkranke oder von Suchtkrankheit bedrohte Menschen unterstützt werden. Daher fördert das SMS mit der Förderrichtlinie »Psychiatrie und Suchthilfe« unter anderem Einrichtungen und Projekte der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen im psychiatrischen Bereich. Gefördert werden ebenfalls Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Rahmen von Zuverdienstangeboten.
Zweck der Förderung ist es, durch präventive Vorhaben einer Suchterkrankung vorzubeugen, krankheitsbedingte Benachteiligungen auszugleichen, vorhandene Selbsthilfekräfte zu beleben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu sichern.
Beantragt werden kann eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank, die ebenfalls für eine Bewilligung zuständig ist.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie »Psychiatrie und Suchthilfe- Teil 2« Förderanträge sowie weitere Informationen zum Gegenstand, Bedingungen und Ablauf der Förderung
Förderung von Investitionen für Einrichtungen der Suchthilfe
Im Rahmen der Förderrichtlinie »Investition und Teilhabe« unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auch Einrichtungen der Suchthilfe. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erhalt, Ausstattung und die Modernisierung von Einrichtungen.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie »Investitionen und Teilhabe« Förderanträge sowie weitere Informationen zum Gegenstand, Bedingungen und Ablauf der Förderung