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Sächsische Drogen- und Suchtpolitik

Mindmap zum Thema Familie und Helfernetz © SMS

Bei der Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen spielen viele sich wechselseitig beeinflussende Faktoren in individuell unterschiedlichem Ausmaß eine Rolle. So ist das Suchtmittel selbst mit seiner spezifischen Wirkung auf die konsumierende Person und seinem individuellen Missbrauchs- bzw. Abhängigkeitspotenzial entscheidend. Darüber hinaus sind soziale Faktoren, wie beispielsweise das soziale Umfeld der konsumierenden Person entscheidend. Diese Vielschichtigkeit der Entstehungsbedingungen von Abhängigkeitserkrankungen spiegelt sich auch in deren Behandlung wider. Aufgrund der komplexen Problemlagen kann Hilfe und Unterstützung für suchtkranke Menschen nicht allein durch das Suchthilfesystem geleistet werden. Vielmehr bedarf es differenzierter und vernetzter Hilfsangebote verschiedener Akteure aller gesellschaftlichen Bereiche.

Ziele und Säulen der sächsischen Drogen- und Suchtpolitik

Der Konsum von Suchtmitteln kann gravierende gesundheitliche, soziale, aber auch volkswirtschaftliche Folgen haben. In der sächsischen Drogen- und Suchtpolitik haben daher folgende Zielsetzungen einen besonderen Stellenwert:

  • Konsum verhindern, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
  • schädlichen Konsum reduzieren und Eigenverantwortung fördern
  • Suchterkrankungen frühzeitig erkennen und geeignete Hilfen ermöglichen
  • Suchterkrankungen durch ein differenziertes Angebot an Hilfen behandeln
  • weitere Eindämmung der Verfügbarkeit von Drogen.

Die vier Säulen der sächsischen Drogen- und Suchtpolitik

Zur Erreichung der Ziele basiert die sächsische Drogen und Suchtpolitik auf vier Säulen:

   

Prävention 

Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, durch möglichst frühzeitige Aufklärung über Suchtmittel, deren Wirkungen und Risiken gesundheitliche Schäden und Suchtverhalten vom Einzelnen abzuwenden. Der Erstkontakt mit illegalen Drogen soll von Beginn an vermieden werden. Hierzu dienen Informationsangebote über Drogen und deren Gefahren sowie Programme zur Suchtprävention, beispielsweise zur Steigerung der Lebens- und Risikokompetenz von Kindern und Jugendlichen. 

Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg 

Das Suchthilfesystem hat den Anspruch frühzeitig und effizient zu unterstützen, um den Betroffenen und deren Angehörigen individuell die notwendigen Hilfen anbieten zu können. Die Akteure können durch gut vernetztes Handeln und abgestimmtes Vorgehen zielgerichtet beraten und notwendige Schritte in die Wege leiten.

   

Maßnahmen zur Schadensreduzierung

Maßnahmen zur Schadensreduzierung dienen der Stabilisierung der gesundheitlichen und sozialen Situation der bzw. des Suchtkranken. Ziel ist es, den Betroffenen durch die Festigung ihrer Situation den Weg aus der Sucht zu ebnen und diese zu einer Behandlung ihrer Suchtkrankheit zu bewegen. 

Repression und Regulierung

Gesetzliche Regulierungen, die auf allgemeine Verbote bzw. eine Angebotsreduzierung zielen, stellen die vierte Säule dar. Hierzu gehört beispielsweise das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz. Auf bundesgesetzlicher Ebene kommen beispielsweise das Jugendschutzgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz hinzu. Die Verfügbarkeit von illegalen Drogen soll zudem durch eine konsequente Strafverfolgung im Hinblick auf die Herstellung, den Handel und den Schmuggel illegaler Substanzen eingeschränkt werden. 

Strukturen in Sachsen

Sachsen verfügt über ein überwiegend gut ausgebautes und differenziertes Hilfesystem. Um dies zu gewährleisten, bedarf es zahlreicher Akteure auf Ebene des Landes und der Kommunen. Deren Kooperation und Vernetzung ist unerlässlich für die Entwicklung und Verbesserung der Hilfen, deren Qualitätssicherung und deren Nachhaltigkeit.  

Nachfolgend wird die Arbeit ausgewählter Akteure auf Landesebene, die unter Beteiligung oder auf Initiative der Landesregierung tätig sind, vorgestellt:

Im Juni 2019 beschloss das sächsische Kabinett die 2014 gegründete ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konzeption der Sächsischen Staatsregierung zur Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums (AG Crystal) auf das Spektrum von Drogen und Sucht insgesamt zu erweitern. Der Vorstand des Landespräventionsrates hat dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im August 2020 die Gesamtleitung der ressortübergreifenden AG Drogen und Sucht übertragen. Diese arbeitet unter Leitung der Staatssekretärin des sächsischen Sozialministeriums und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozial-, Innen-, Justiz-, Kultus- und Wirtschaftsministeriums, des Landespräventionsrates, des Landesfachausschusses Suchtprävention sowie des Sächsischen Landkreis- sowie Städte- und Gemeindetages zusammen. Die in der Regel zweimal jährlich tagende Arbeitsgruppe befasst sich mit aktuellen Fragestellungen unter anderem aus den Bereichen Drogenkonsum und öffentliche Sicherheit.

Der in der Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern liegende Landespräventionsrat (LPR) im Freistaat Sachsen verfolgt den Ansatz, weitgehend auf die bestehenden Präventionsstrukturen aufzubauen und diese unter Beibehaltung ihrer Identität, ihrer Struktur sowie ihres programmatischen Ansatzes über themen- bzw. projektbezogene Arbeitsgruppen in den LPR zu integrieren. Dabei sollen die jeweils vorhandenen Erfahrungen und Vernetzungen der vielfältigen Präventionsinitiativen und -gremien von staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen auf landesweiter und regionaler Ebene genutzt und gegebenenfalls weiteren Präventionsträgern zugänglich gemacht werden. Die im Staatsministerium des Innern eingerichtete Geschäftsstelle stellt die Arbeitsabläufe des LPR sicher. Die Sacharbeit erfolgt maßgeblich Arbeitsgruppen und Ausschüssen, darunter dem Landesfachausschuss für Suchtprävention.

Der zweimal jährlich tagende Landesfachausschuss Suchtprävention (LFA SP) ist ein unabhängiges und ressortübergreifend arbeitendes Beratungs- und Koordinierungsgremium zur Suchtprävention im Freistaat Sachsen. Im LFA SP arbeiten die Aktion Jugendschutz Sachsen e. V., die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V., die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V., der Deutsche Kinderschutzbund Sachsen e. V., der Sächsische Landkreistag e. V. sowie die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen zusammen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Sächsische Staatsministerium für Kultus, das Landeskriminalamt Sachsen sowie die Geschäftsstelle LPR haben in diesem Gremium einen beratenden Status. Auf Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung widmet sich der LFA SP vorrangig der Erarbeitung von Positionierungen und Empfehlungen zu relevanten suchtpräventiven Themen, der Beratung bei der Entwicklung von Fortbildungs- und Informationsmaterial, Projekten und Veranstaltungen, der Information, Abstimmung und Vernetzung der in der Suchtprävention tätigen Träger sowie über Möglichkeiten zur landesweiten Umsetzung von wirksamen Maßnahmen im suchtpräventiven Bereich. Die Geschäftsstelle des Landesfachausschuss Suchtprävention ist Teil des Landespräventionsrates.

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen ist ein gemeinsames Projekt der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. und der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. Die paritätische Trägerstruktur entspricht den zwei wesentlichen Aufgabenbereichen suchtpräventiven Handelns – der Lebenskompetenzförderung und der suchtmittelspezifischen Suchtprävention an der Schnittstelle zur Suchthilfe. Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen bietet den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten Beratung und Unterstützung bei der Vernetzung, Planung und Durchführung suchtpräventiver Vorhaben an. Darüber hinaus soll der Fach- und Informationsaustausch zwischen Landes- und Kommunalebene im Freistaat gestärkt und die Etablierung von Angeboten der Suchtprävention wirksamer durchgeführt werden. Ziel ist es, sachsenweit eine einheitliche Qualität in der Suchtprävention zu unterstützen und deren Weiterentwicklung zu befördern.

Der Landesbeirat Psychiatrie ist ein unabhängiges Gremium, in dessen Fokus die Beratung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Grundsatzfragen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen liegt. Die Mitglieder des Beirates sind in verschiedenen psychiatrischen, psychosomatischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Institutionen tätig oder haben als Betroffene oder Angehörige selbst Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen. Die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. wirkt als Vertretung für die Suchthilfe mit. Die Mitglieder werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) berufen.

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